Neben dem Schmerzensgeld geht es in haftungsrechtlichen Auseinandersetzungen bei Personenschäden ganz wesentlich um den weiteren materiellen Schadensersatz, also die Entschädigung für den persönlichen Aufwand, der durch eine körperliche oder seelische Verletzung oder durch die Schädigung Ihres Kindes entstehen kann.
Handelt es sich um eine Verletzung, deren Entwicklung bereits kurz nach dem Schadensereignis abgeschlossen war oder abheilte, können sich die materiellen Schäden etwa auf Fahrtkosten oder Zuzahlungen für notwendige Folgebehandlungen beschränken.
Liegt jedoch ein schwerer Dauerschaden vor, beispielsweise eine lebenslange Behinderung mit dauerhaftem Behandlungs- und Pflegebedarf, geht es im Kern der juristischen Auseinandersetzung häufig um umfangreiche Schadenspositionen. Gerade bei schweren Personenschäden müssen diese Ansprüche oftmals über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg berechnet werden. Dabei können auch Fragen der Kapitalisierung einzelner Schadenspositionen, einer möglichen Abfindung oder von Verjährungsfristen eine Rolle spielen.
Im Mittelpunkt stehen dann insbesondere folgende Schadenspositionen:
Personeller Pflegemehrbedarf z. B. erhöhte Pflegeleistungen durch pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte.
Sachlicher Pflegemehrbedarf z. B. erhöhte Kosten für die Anschaffung von Spezialnahrung oder erhöhte Energiekosten für den Betrieb strombetriebener Therapiehilfsmittel, etwa eines Treppenlifters.
Erwerbsschaden (auch Rentenschaden) Erstattung des Lohnausfalls, wenn aufgrund einer Behinderung die berufliche Tätigkeit nicht fortgesetzt werden kann oder - im Falle geschädigter Kinder - überhaupt nicht aufgenommen werden kann.
Haushaltsführungsschaden Ersatz des Schadens im Zusammenhang mit der Einschränkung der hauswirtschaftlichen Versorgung, der für eine fiktive Ersatzkraft aufgewendet werden müsste.