Rechtsanwalt und Mandantin besprechen medizinische Fachbereiche

Arzthaftung
Medizinische Fachbereiche

Regelmäßig veröffentlichen Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern, wie auch der Medizinische Dienst (MD) der Krankenkassen, Behandlungsfehlerstatistiken, die belegen, dass in einigen medizinischen Fachrichtungen besonders häufig Behandlungsfehler unterlaufen.

Einige dieser Fachbereiche werden nun im Folgenden näher erläutert:

Rechtsanwältin führt beratendes Gespräch

Rettungsdienst und Notfallmedizin

Die Notfallmedizin umfasst die Behandlung akut eingetretener Erkrankungen oder Verletzungen. Sie beinhaltet die Organisation, Einleitung und Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Dazu gehört nicht nur die operative Intensivmedizin oder die Anwendung des sogenannten ABC-Schemas sowie die Beherrschung der kardiopulmonalen Reanimation. Auch die Tätigkeit des Leitstellendisponenten in der Notrufzentrale sowie die Qualifikation der eingesetzten Rettungsassistenten und Notfallsanitäter gehören zum Bereich der Notfallmedizin.

In einem von Rechtsanwalt Tübben erstrittenen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 19.06.2017 (Az. 20 U 147/16) wurde entschieden, dass bei einem Notruf mit dem Beschwerdebild Atemnot bei einem Asthmapatienten eine Fehleinschätzung durch den Leitstellendisponenten und die anschließende Entsendung lediglich eines Rettungswagens ohne Notarzt einen groben Behandlungsfehler darstellen kann.

Zur Notfallmedizin gehört auch die Einrichtung und der Betrieb spezialisierter Behandlungseinheiten, etwa einer Stroke Unit. In solchen Einheiten werden Schlaganfallpatienten behandelt, bei denen typischerweise akute Gesundheitsveränderungen auftreten und sofortige Notfallmaßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine Lyse-Therapie.

Narkose und Anästhesiologie

Das Fachgebiet der Anästhesiologie umfasst Maßnahmen der Narkoseführung, Sedierung, Schmerztherapie sowie die Überwachung der Vitalfunktionen während operativer oder diagnostischer Eingriffe.

Haftungsrelevant können insbesondere der fehlerhafte Einsatz von Anästhesiepflegepersonal oder die Durchführung sogenannter Parallelnarkosen sein. Narkoseverfahren bergen bei unzureichender Überwachung erhebliche Risiken für den Patienten. Dazu zählen unter anderem Fehlintubationen, Komplikationen durch die Insufflation von CO₂ sowie pathologische Veränderungen des Säure-Basen-Status im Blut.

Schwerste neurologische Schäden können die Folge sein. Dazu gehören beispielsweise das apallische Syndrom, auch Wachkoma genannt, Locked-In-Zustände oder sogenannte-Awareness Symptome, bei denen Patienten während der Narkose operative Eingriffe wahrnehmen.

Laura Quirmbach im Beratungsgespräch

Chirurgie und Neurochirurgie

Die Chirurgie gehört statistisch zu den medizinischen Fachgebieten, in denen Behandlungsfehler besonders häufig Gegenstand von Arzthaftungsprozessen sind. Das Fachgebiet befasst sich mit der operativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen.

Wichtige Teilbereiche der Chirurgie sind:

  • Gefäßchirurgie
  • Thoraxchirurgie
  • Unfallchirurgie
  • Viszeralchirurgie

Eine besondere Stellung nimmt die Neurochirurgie ein. Sie befasst sich mit der operativen Behandlung des Nervensystems, insbesondere des Gehirns und des Rückenmarks. Auch Patienten mit implantierten Shunt-Systemen zur Ableitung von Hirnwasser unterliegen neurochirurgischen Behandlungsstandards.

Orthopädie

Die Orthopädie befasst sich mit Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates. Auch dieses Fachgebiet weist eine hohe haftungsrechtliche Relevanz auf.

Im Bereich der operativen Versorgung der Wirbelsäule bestehen häufig Überschneidungen mit der Neurochirurgie, was in der Praxis mitunter zu Zuständigkeitsfragen und Konfliktpotenzial führen kann.

Anwalts-Team im fachlichen Austausch im Konferenzraum

Innere Medizin

Die Innere Medizin umfasst zahlreiche Teilgebiete, die sich mit Erkrankungen der inneren Organe befassen. Dazu gehören insbesondere

  • Angiologie (Gefäßerkrankungen),
  • Endokrinologie und Diabetologie (Stoffwechselerkrankungen),
  • Gastroenterologie (Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts),
  • Hämatologie (Erkrankungen des Blutes und der blutbildenden Organe),
  • Infektiologie (Infektionskrankheiten),
  • Kardiologie (Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems),
  • Nephrologie (Erkrankungen der Nieren),
  • Pneumologie (Erkrankungen der Atemwege),
  • Toxikologie (Vergiftungen und deren Auswirkungen auf den Organismus),
  • Rheumatologie (Erkrankungen des Bewegungsapparates und der Gelenke),
  • Onkologie (Tumorerkrankungen).

Neurologie

Die Neurologie umfasst die Diagnose und Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen des Nervensystems.

Besonders haftungsrelevant ist die Schlaganfallmedizin. Häufig stehen Fehlbehandlungen oder verspätete Diagnosen bei der sogenannten transitorisch ischämischen Attacke (TIA) im Mittelpunkt juristischer Auseinandersetzungen. Gerade bei diesen Krankheitsbildern kann die Nichteinhaltung klar definierter Leitlinien und Behandlungsstandards zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen.

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