Rettungsdienst und Notfallmedizin
Die Notfallmedizin umfasst die Behandlung akut eingetretener Erkrankungen oder Verletzungen. Sie beinhaltet die Organisation, Einleitung und Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen. Dazu gehört nicht nur die operative Intensivmedizin oder die Anwendung des sogenannten ABC-Schemas sowie die Beherrschung der kardiopulmonalen Reanimation. Auch die Tätigkeit des Leitstellendisponenten in der Notrufzentrale sowie die Qualifikation der eingesetzten Rettungsassistenten und Notfallsanitäter gehören zum Bereich der Notfallmedizin.
In einem von Rechtsanwalt Tübben erstrittenen Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 19.06.2017 (Az. 20 U 147/16) wurde entschieden, dass bei einem Notruf mit dem Beschwerdebild Atemnot bei einem Asthmapatienten eine Fehleinschätzung durch den Leitstellendisponenten und die anschließende Entsendung lediglich eines Rettungswagens ohne Notarzt einen groben Behandlungsfehler darstellen kann.
Zur Notfallmedizin gehört auch die Einrichtung und der Betrieb spezialisierter Behandlungseinheiten, etwa einer Stroke Unit. In solchen Einheiten werden Schlaganfallpatienten behandelt, bei denen typischerweise akute Gesundheitsveränderungen auftreten und sofortige Notfallmaßnahmen erforderlich sind, beispielsweise eine Lyse-Therapie.