Arzthaftung
Voraussetzungen für Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern
Im Arzthaftungsrecht muss die Patientenseite grundsätzlich drei Voraussetzungen nachweisen, um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen.
Aus Sicht der Patientinnen und Patienten müssen im Arzthaftungsrecht grundsätzlich drei Voraussetzungen von Patientenseite nachgewiesen werden:
- das Vorliegen eines Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlers – Es muss festgestellt werden, dass Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal oder andere Behandler gegen medizinische Standards verstoßen haben,
- das Vorliegen eines (primären) Gesundheits- und/oder Körperschadens – Der Fehler muss zu einem körperlichen oder seelischen Schaden geführt haben,
sowie, was die höchste Hürde darstellt
- ein tatsächlicher ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden (sog. haftungsbegründende Kausalität) und zwar mit einer so hohen Wahrscheinlichkeit, dass man sicherlich von weit mehr als 90 % ausgehen muss.
Gerade der Nachweis der Kausalität bereitet in der Praxis häufig Schwierigkeiten, etwa wenn bereits Vorerkrankungen, Vorschäden oder mehrere mögliche Ursachen für den Gesundheitsschaden in Betracht kommen.