Die Fachanwälte Tübben, Jung und Quirmbach

Kanzlei  Tübben Jung Quirmbach
Drei Anwälte. Eine Ausrichtung. Über 20 Jahre Erfahrung.

Tübben Jung Quirmbach ist eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Montabaur. Jan Tübben, Irem Jung und Laura Quirmbach vertreten ausschließlich Patientinnen und Patienten, insbesondere bei Geburtsschäden sowie bei Hirn- und Körperschäden von Neugeborenen, Kindern und Erwachsenen, die infolge von Behandlungs- und Aufklärungsfehlern oder Unfällen entstanden sind.

Was uns verbindet, ist mehr als ein gemeinsamer Fachbereich: Wir arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammen, tauschen uns bei schwierigen Fällen offen aus und vertreten eine gemeinsame Haltung gegenüber unseren Mandantinnen und Mandanten – sorgfältig, transparent und konsequent.

Gerade bei besonders komplexen Schadensfällen, etwa wenn Fragen der Deckungssumme oder schwierige versicherungsrechtliche Konstellationen eine Rolle spielen, arbeiten wir seit Juli 2024 mit Rechtsanwalt i.R. Gräfenstein zusammen. Er unterstützt uns mit seiner langjährigen Erfahrung als Berater – zum Vorteil der Mandantinnen und Mandanten, die von dieser gebündelten Kompetenz direkt profitieren.

Wir übernehmen bewusst eine begrenzte Anzahl von Mandaten.
Nicht aus Kapazitätsgründen, sondern weil jeder Fall die Aufmerksamkeit verdient, die er braucht.

Weitere Themen

Anwaltliche Besprechung von Mandaten im Konferenzraum

Kontakt

Sie müssen noch nicht wissen, ob Ihr Fall eine Chance hat. Das prüfen wir gemeinsam – kostenlos, unverbindlich und ohne juristische Vorkenntnisse Ihrerseits. Schreiben Sie uns, rufen Sie an. Der erste Schritt ist leichter, als er sich anfühlt.

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Portrait Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht

Jan Tübben

Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftung, Geburtsschäden und komplexen Personenschäden.

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Rechtsanwalt Helmut Gräfenstein im Gespräch

Deckungssumme

Die Mitteilung eines Versicherers, die Deckungssumme sei ausgeschöpft, ist nicht in jedem Fall abschließend. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung zeigt häufig, dass die behauptete Erschöpfung nicht durchgreift oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zugrunde gelegt werden kann. Für Geschädigte kann sich daher weiterhin ein durchsetzbarer Anspruch ergeben.

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Portrait Irem Jung, Fachanwältin für Medizin- und Versicherungsrecht

Irem Jung

Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht mit Schwerpunkt Arzthaftung, Geburtsschäden und komplexen Personenschäden.

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Portrait Laura Quirmbach, Fachanwältin für Medizinrecht

Laura Quirmbach

Fachanwältin für Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftung, Geburtsschäden und komplexen Personenschäden auch bei schweren Verkehrsunfällen.

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Fachanwälte im Beratungsgespräch

Fragen & Antworten

Ein Geburtsschaden wirft sofort Fragen auf – medizinische, juristische, menschliche. Was ist passiert? Wäre es vermeidbar gewesen? Welche Rechte habe ich?

Wir haben die häufigsten Fragen betroffener Familien zusammengestellt und beantworten sie so klar und ehrlich wie möglich – damit Sie wissen, woran Sie sind.

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Mandantengespräch zu einem Behandlungsfehler in der Arzthaftung

Behandlungsfehler

Nicht jeder medizinische Fehler ist juristisch gleich zu bewerten. Ob Diagnosefehler, unterlassene Befunderhebung, Organisationsmangel oder Anfängerbehandlung – die Art des Fehlers entscheidet maßgeblich darüber, wie ein Haftungsanspruch durchgesetzt werden kann. Einen Überblick über die wichtigsten Fallgruppen finden Sie hier.

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Anwälte bei der Besprechung von Schadensersatzfällen

Schadensersatz

Schwere Verletzungen ziehen häufig langfristige materielle Konsequenzen nach sich – von dauerhaftem Pflegebedarf über Erwerbsschäden bis hin zu Umbaukosten und und weiterem Mehrbedarf. Wir prüfen, welche Schadensersatzansprüche in Ihrer konkreten Situation bestehen und wie sie sich konsequent durchsetzen lassen.

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Rechtsanwalt führt Erstberatung mit Mandanten

Erstberatung

Der erste Schritt muss kein großer sein. In der kostenfreien Erstberatung prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob eine haftungsrelevante Konstellation vorliegt – und was das für Sie bedeutet. Ohne Risiko, ohne Verpflichtung.

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Arzt mit Stethoskop symbolisiert medizinische Untersuchung

Voraussetzungen

Wer im Arzthaftungsrecht Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen will, muss drei Dinge nachweisen: einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler, einen daraus resultierenden Schaden – und den Zusammenhang zwischen beidem. Was das konkret bedeutet und wo die entscheidenden Hürden liegen, erklären wir hier.

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Anwaltliche Beratung zum Thema Aufklärungsfehler bei medizinischen Eingriffen

Aufklärungsfehler

Manchmal liegt der Fehler nicht in der Behandlung selbst — sondern davor. Wer nicht weiß, welche Risiken ein Eingriff birgt oder dass es Alternativen gibt, konnte keine freie Entscheidung treffen. Und wer keine freie Entscheidung treffen konnte, hat möglicherweise Ansprüche. Auch dann, wenn der Arzt technisch alles richtig gemacht hat.

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Plüschtier Hase im Babybett

Der kindliche Hirnschaden

Ein Geburtsschaden verändert alles – für das Kind, für die ganze Familie. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Behandlungsfehler ursächlich war, stehen Betroffene vor einer doppelten Belastung: dem Schmerz und der Frage nach Gerechtigkeit.

Wir begleiten Familien seit über zwei Jahrzehnten auf diesem Weg – sorgfältig, erfahren und mit dem klaren Blick für das, was zählt.

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Besprechungssituation im Konferenzraum der Kanzlei

Schmerzensgeld

Körperliche Schmerzen, seelische Belastungen, der Verlust von Lebensfreude – manche Verletzungen verändern das Leben dauerhaft. Schmerzensgeld kann das Geschehene nicht ungeschehen machen. Aber es schafft einen rechtlichen Rahmen, der das erlittene Leid angemessen anerkennt.

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Anwalts-Team bei der Besprechung im Konferenzraum

Kinder- & Jugendmedizin

Der Organismus eines heranwachsenden Kindes reagiert auf Fehler anders als der eines Erwachsenen – Schäden können irreversibel sein und die gesamte Entwicklung beeinflussen. Behandlungsfehler in der Kinder- und Jugendmedizin erfordern deshalb besondere Sorgfalt bei der rechtlichen Aufarbeitung. Was Sie wissen sollten, erfahren Sie hier.

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Das gesamte Team der Anwaltskanzlei TJQ

Team

Hinter jedem Fall stehen Menschen – auf beiden Seiten. Lernen Sie die Anwältinnen und Anwälte kennen, die Ihre Ansprüche vertreten, und das Team, das die Kanzlei trägt.

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Anwälte besprechen medizinische Krankheitsbilder bei Arzthaftungsfällen

Medizinische Krankheitsbilder

Manche Diagnosen tauchen in Arzthaftungsfällen immer wieder auf – von der Shunt-Komplikation über die Meningitis bis zur Hypoglykämie beim Neugeborenen. Wer die medizinischen Zusammenhänge kennt, kann Ansprüche gezielter durchsetzen. Einen Überblick über die haftungsrelevanten Krankheitsbilder finden Sie hier.

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Rechtsanwalt und Mandantin besprechen medizinische Fachbereiche

Medizinische Fachbereiche

Behandlungsfehler kommen in nahezu allen medizinischen Fachbereichen vor – mit sehr unterschiedlichen Risikoprofilen und rechtlichen Besonderheiten. Wir zeigen, wo die haftungsrechtlich besonders relevanten Konstellationen liegen und worauf es jeweils ankommt.

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Portrait Helmut Gräfenstein, Rechtsanwalt

Helmut Gräfenstein

Rechtsanwalt i.R., Externer Berater

Schwere Verkehrsunfälle und Unfälle,
Spezialist für Deckungssummenüberschreitung und Kapitalisierung von Schadensersatzansprwüchen,
Autor "Kapitalisierungstabellen, Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen"

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Irem Jung bei der Arbeit am Schreibtisch

Checkliste

Bereits anwaltlich vertreten, aber unsicher, ob Ihr Fall in guten Händen ist? Unsere 12-Punkte-Checkliste zeigt, welche Standards Sie von einem spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht erwarten dürfen.

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