Rechtsanwalt führt Erstberatung mit Mandanten

Erstberatung
Der erste Schritt kostet nichts –
außer dem Mut, ihn zu gehen.

Viele Menschen, die sich an uns wenden, kommen nicht mit einem fertigen Fall. Sie kommen mit einem Stapel Unterlagen, vielen offenen Fragen und oft dem Gefühl, dass irgendetwas nicht gestimmt hat – bei der Behandlung, bei der Geburt, nach dem Unfall.

Genau hier setzen wir an.

In der kostenfreien Erstberatung prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen, ob eine haftungsrelevante Konstellation vorliegt. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Ansprüche realistisch sind, welche Schritte sinnvoll wären – und welche nicht. Und wir klären, welche Kosten auf Sie zukommen und wer sie möglicherweise trägt.

Sie müssen jetzt nicht alles wissen.
Sie müssen nur den ersten Schritt machen.

Wir beraten und vertreten

  • Privatpersonen,
  • Krankenversicherer,
  • Vereine,
  • Stiftungen und andere.

Was können wir schon in der kostenfreien Erstberatung für Sie leisten?

Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung haben Sie die Gelegenheit, uns schriftlich über das Kontaktformular Ihren Fall anhand etwa schon vorhandener Behandlungs-  und weiterer Unterlagen (z.B. Mutterpass, Entlassungsbrief, Arztberichte, Kinderuntersuchungsheft) zu schildern.

Je nach vorhandenen Informationen beantworten wir Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung kursorisch schon folgende Fragen:

  1. Besteht eine haftungsrelevante Fallkonstellation bzw. bedarf es weiterer Ermittlungen?
  2. Welche Ansprüche können Ihnen zustehen und mit welchen Mitteln können Sie diese außergerichtlich durchsetzen?
  3. Welche Kosten kommen im Falle der anwaltlichen Vertretung auf Sie zu, wenn Sie außergerichtlich und ggf. gerichtlich aktiv werden möchten?
  4. Welche Kosten werden möglicherweise von Dritten getragen, insbesondere von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und einem Rechtsschutzversicherer?
  5. Gibt es ein Verjährungsproblem?

Was können wir im Falle der Mandatierung für Sie tun?

Wir prüfen in Ihrer Angelegenheit die medizinische Behandlung ggf. nebst relevanten Vor- und Nachbehandlungen aus medizinrechtlicher Sicht umfassend. Dementsprechend fordern wir die vollständigen Behandlungsunterlagen an und erläutern Ihnen aus rechtlicher Sicht, ob und inwieweit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für Sie bzw. Ihr Kind erfolgreich durchgesetzt werden können, außergerichtlich und
gegebenenfalls auch gerichtlich.

Soweit es dann schon erforderlich ist, beauftragen wir für Sie eine(n) medizinische(n) Gutachter(in) und lassen Ihren Fall medizinisch prüfen, wobei je nach Fallkonstellation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherer zusammengearbeitet wird oder wahlweise auch Privatgutachter beauftragt werden können. Den Schritt zu einer Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission empfehlen wir explizit nicht als ersten Weg der Begutachtung.

Sind Anhaltspunkte für eine Haftung aus fehlerhafter Behandlung und/oder Aufklärung gegeben, melden wir Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche bei der Gegenseite an und korrespondieren mit dem Berufshaftpflichtversicherer des Behandlers.

Dies führt mitunter schon außergerichtlich zu einer Regulierung der Ansprüche oder auch zum Abschluss eines für Sie sinnvollen Vergleichs.

Über die jeweiligen Schritte der Bearbeitung halten wir sowohl Sie, als auch Ihren Krankenversicherer, mit welchem wir empfehlen eng zusammen zu arbeiten, unterrichtet.

Scheitern allerdings diese außergerichtlichen Verhandlungen, prüfen wir erneut die Rechtslage und beraten Sie umfassend im Hinblick auf die Erfolgsaussichten Ihrer Klage. Sind die Voraussetzungen gegeben, setzen wir den Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch für Sie klageweise vor Gericht durch.

Aufgrund einer mehr als 20-jährigen Erfahrung in der Personenschadenregulierung ermitteln wir alle Schadensersatzpositionen gemeinsam mit Ihnen und erstellen auf dieser Grundlage eine umfassende Bezifferung der materiellen, wie auch der immateriellen Ersatzansprüche. Das Ziel ist, neben dem angemessenen Schmerzensgeldbetrag auch Ihre sogenannten materiellen Schadensersatzansprüche, wie die laufenden (Pflege-) Mehrbedarfskosten und gegebenenfalls auch den Erwerbsschaden oder den Haushaltsführungsschaden neben weiteren Ansprüchen geltend zu machen und durchzusetzen.

In vielen Fällen sind aber auch Abfindungsvergleiche auf Grundlage einer Rentenkapitalisierung (Hochrechnung) oder auch reine Risikovergleiche denkbar neben den Vereinbarungen über zukünftige Rentenzahlungen. All dies kann sich im Laufe der Mandatsbearbeitung dynamisch entwickeln.

Wir beraten Sie umfassend.
Sie entscheiden.

Mandantengespräch im Konferenzraum

Medizinjuristische Zweitmeinung

Immer wieder melden sich auch Mandanten, welche bereits anwaltlich vertreten sind, die aber das Bedürfnis nach einer Zweitmeinung haben. Sie haben den Eindruck, ihr Fall „laufe nicht so richtig“, weil Bearbeitung oder Verhandlungen stocken.

Insbesondere in komplexen Arzthaftungsfällen werden wir häufig um eine zweite Einschätzung gebeten – etwa dann, wenn der Fall bisher noch nicht zum gewünschten Erfolg geführt werden konnte bzw. weil unsere fachliche Expertise gewünscht wird.

Wir haben eine 12-Punkte-Checkliste mit den juristischen Standards zusammengestellt, die man von einem Fachanwalt für Medizinrecht erwarten darf. Diese Checkliste kann Ihnen bei der Beantwortung der Frage helfen, ob Sie einen kompetenten Anwalt gewählt haben.

zur Checkliste

Vortragstätigkeiten – Wissen, das weiter wirkt.

Wir geben Erfahrung auch weiter –
in Vorträgen und Fachveranstaltungen zu Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Für Betroffenenorganisationen, medizinische Einrichtungen oder juristische Fachkreise.

Sprechen Sie uns gerne an.

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