Wir prüfen in Ihrer Angelegenheit die medizinische Behandlung ggf. nebst relevanten Vor- und Nachbehandlungen aus medizinrechtlicher Sicht umfassend. Dementsprechend fordern wir die vollständigen Behandlungsunterlagen an und erläutern Ihnen aus rechtlicher Sicht, ob und inwieweit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche für Sie bzw. Ihr Kind erfolgreich durchgesetzt werden können, außergerichtlich und
gegebenenfalls auch gerichtlich.
Soweit es dann schon erforderlich ist, beauftragen wir für Sie eine(n) medizinische(n) Gutachter(in) und lassen Ihren Fall medizinisch prüfen, wobei je nach Fallkonstellation mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherer zusammengearbeitet wird oder wahlweise auch Privatgutachter beauftragt werden können. Den Schritt zu einer Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission empfehlen wir explizit nicht als ersten Weg der Begutachtung.
Sind Anhaltspunkte für eine Haftung aus fehlerhafter Behandlung und/oder Aufklärung gegeben, melden wir Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche bei der Gegenseite an und korrespondieren mit dem Berufshaftpflichtversicherer des Behandlers.
Dies führt mitunter schon außergerichtlich zu einer Regulierung der Ansprüche oder auch zum Abschluss eines für Sie sinnvollen Vergleichs.
Über die jeweiligen Schritte der Bearbeitung halten wir sowohl Sie, als auch Ihren Krankenversicherer, mit welchem wir empfehlen eng zusammen zu arbeiten, unterrichtet.