Diese Frage steht häufig am Beginn einer medizinisch-juristischen Auseinandersetzung im Geburtsschadensrecht.
Schwere neurologische Schädigungen bei Neugeborenen werden medizinisch häufig als
bezeichnet.
Diese Begriffe beschreiben typische Krankheitsbilder, die im Zusammenhang mit einem Geburtsschaden auftreten können.
Nicht selten beginnen krankhafte Prozesse jedoch bereits deutlich früher im Mutterleib. Werden Warnzeichen während der Schwangerschaft nicht ausreichend diagnostisch abgeklärt oder wird eine werdende Mutter nicht rechtzeitig in eine Klinik mit geeigneter Versorgungsstufe überwiesen, können schwerwiegende Komplikationen unentdeckt bleiben. In solchen Fällen kann es zur Geburt eines geschädigten Kindes kommen, obwohl möglicherweise eine rechtzeitige medizinische Behandlung oder Überwachung den Schaden hätte verhindern können.