Jan Tübben
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Experte für Arzthaftungsfragen bei Hirn- und Körperschäden sowie
Nervenverletzungen von Säuglingen, Kindern und Erwachsenen.
Mit-Autor „Handbuch Arzthaftungsrecht“
Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und habe seit mehr als 20 Jahren profunde Berufserfahrung im Arzthaftungsrecht, dem Schadensersatzrecht im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Dies beinhaltet sowohl die außergerichtliche Schadensregulierung, die Auseinandersetzung mit dem Haftpflichtversicherer der Behandlungsseite, der Arzt- und Hebammenpraxis, dem Krankenhaus, als auch die gerichtliche Auseinandersetzung vor allen Landes- und Oberlandesgerichten Deutschlands.
Ein Expertengremium und die Jury des Magazins WirtschaftsWoche haben mich 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026 als Top-Anwalt für Medizinrecht auf Patientenseite ausgezeichnet.
Ich biete Ihnen mehr als 20 Jahre praktische Erfahrung aus beiden Perspektiven der Schadensregulierung:
Als Patientenanwalt bzw. zwischenzeitlich als Syndikusanwalt eines großen Krankenhaushaftpflichtversicherers habe ich seit 2002 ca. 2.500 „Schadensfälle“, besser gesagt Einzelschicksale bearbeitet und das gesamte Feld des Medizinschadensrechts aus beiden Perspektiven – der Warte der Geschädigten und der Warte der Schädiger bzw. deren Haftpflichtversicherer – abgedeckt. Einen besonderen Schwerpunkt habe ich mir in der Vertretung schwerst nerven- und hirngeschädigter Kinder und Erwachsener erarbeitet. Ich bilde mich auch in den einschlägigen medizinischen Fachgebieten regelmäßig fort.