In beiden Konstellationen führt eine solche Mitteilung häufig zu erheblichen Sorgen und nicht selten zu ernsthaften finanziellen Belastungen.
Sowohl Geschädigte als auch Schädiger sollten daher in einer solchen Situation unbedingt qualifizierten anwaltlichen Rat einholen. Die rechtliche Bewertung einer möglichen Deckungssummenüberschreitung gehört zu den komplexesten und anspruchsvollsten Fragen des Versicherungsrechts.
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich nach eingehender Prüfung in vielen Fällen herausstellt, dass der Versicherer dennoch weiterhin zur Leistung verpflichtet ist.
In unserer Kanzlei bearbeiten wir besonders komplexe Schadensfälle, bei denen Fragen der Deckungssumme eine Rolle spielen, grundsätzlich im Team. Seit dem 01.07.2024 unterstützt uns dabei Herr Gräfenstein, Rechtsanwalt i. R., dessen langjährige Erfahrung unseren Mandantinnen und Mandanten gerade in diesen anspruchsvollen Konstellationen zugutekommt.