Büroalltag und Besprechungssituation

Verkehrsunfälle
Wenn nach einem Verkehrsunfall mehr Ansprüche bestehen, als viele Betroffene vermuten.

Immer wieder erleben wir in unserer anwaltlichen Praxis, insbesondere bei der Bearbeitung schwerer Personenschäden nach Verkehrsunfällen, dass Geschädigte – oft ohne es zu wissen – faktisch auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen verzichten.

Der Grund ist häufig, dass Betroffene gar nicht wissen, dass ihnen überhaupt Ansprüche zustehen oder dass diese durchaus erfolgreich durchgesetzt werden können.

Gerade im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen begegnen uns immer wieder typische Irrtümer, die sich bei vielen Geschädigten hartnäckig halten.
Deshalb möchten wir auf einige wichtige Punkte hinweisen.

Unsere Experten

Portrait Laura Quirmbach, Fachanwältin für Medizinrecht

Rechtsanwältin Laura Quirmbach

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Portrait Helmut Gräfenstein, Rechtsanwalt i.R. und Berater

Rechtsanwalt i.R. Helmut Gräfenstein

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Wussten Sie, ...

  • Als Beifahrer oder Insasse eines Fahrzeugs haben Sie in der Regel Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs – und damit auch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer.
  • Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer am Unfall kein persönliches Verschulden trifft.
  • Ansprüche bestehen auch dann, wenn der Fahrer Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder Ihr eigenes Kind ist.
  • Auch bei länger zurückliegenden Unfällen können unter Umständen noch Ansprüche bestehen, etwa wenn Verjährungsfristen gehemmt waren oder besondere rechtliche Konstellationen vorliegen.
  • Die Verjährung kann in bestimmten familiären Konstellationen gehemmt sein. Wird ein Unfall beispielsweise durch den Ehepartner verursacht, ist die Verjährung während der Dauer der Ehe gehemmt. Entsprechendes gilt für Ansprüche zwischen Eltern und Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes.
  • Bei Verkehrsunfällen mit Kindern unter 10 Jahren im fließenden Verkehr haftet regelmäßig der Fahrer bzw. Halter des Kraftfahrzeugs vollständig. In diesen Fällen kommt eine Mithaftung des Kindes grundsätzlich nicht in Betracht.

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten unverbindlich und kostenfrei.

Wenn Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben und eine rechtliche Einschätzung Ihrer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren.

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Besprechungssituation im Konferenzraum der Kanzlei

Schmerzensgeld

Wer verletzt wird, hat oft Anspruch auf mehr als nur die Erstattung von Kosten. Schmerzen, seelische Belastung, verlorene Lebensqualität – das sind rechtlich anerkannte Schäden. Wie hoch ein angemessenes Schmerzensgeld ist, hängt von der individuellen Situation ab. Was Sie wissen sollten, erfahren Sie hier.

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Anwälte bei der Besprechung von Schadensersatzfällen

Schadensersatz

Nach schweren Verletzungen entstehen oft Kosten, die weit über die medizinische Behandlung hinausgehen – lebenslanger Pflegebedarf, Verdienstausfall, notwendige Umbauten. Diese Ansprüche zu kennen und zu sichern, ist entscheidend. Was dazu gehört, erfahren Sie hier.

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Rechtsanwalt Helmut Gräfenstein im Gespräch

Deckungssumme

Wenn der Versicherer mitteilt, die Deckungssumme sei erschöpft, klingt das nach dem Ende aller Ansprüche. Das stimmt aber nicht immer. In vielen Fällen besteht trotzdem eine Zahlungspflicht – für Geschädigte wie für Schädiger lohnt es sich, diese Mitteilung anwaltlich prüfen zu lassen.

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