Legt man die Statistiken der Schlichtungsstellen zugrunde, so kann man davon ausgehen, dass von allen Schadensmeldungen im Berichtjahr 2010 ca. 6.004 Fälle aus dem Krankenhausbereich stammen. 170 Fälle resultierten nachweislich aus dem Bereich klinischer Geburtshilfe, was einer Quote von 2,8% entsprechen würde. Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Schlichtungsstellen gerade im Bereich von Personengroßschäden in der Geburtshilfe nur mit Zurückhaltung in Anspruch genommen werden, und dass damit noch nichts über geburtshilfliche Fehler im Bereich niedergelassener Frauenärzte oder der Hebammenbetreuung gesagt ist, wo sicherlich ein ähnlicher Prozentsatz zu verorten sein wird.
Schaut man sich beispielsweise die Schadensmeldestatistiken einzelner Haftpflichtversicherungsunternehmen an, kann man weitere, abweichende Schätzwerte ermitteln:
Im Jahre 2001 wurden beim Kommunalen Schadenausgleich (KSA) für die neuen Länder 164 geburtshilfliche Schadensfälle gemeldet (6,4% Anteil der dort im gesamten Heilwesen gemeldeten Fälle).
Im Jahre 2009 waren mit zwar nur 161 geburtshilflichen Schadensfällen, aufgrund der insgesamt gesunkenen Gesamtzahl der gemeldeten Heilwesenfälle aber nunmehr 9,4% der gemeldeten Fälle durch die Geburtshilfe repräsentiert. (Quelle Geschäftsberichte KSA für die Jahre 2001 und 2009).
Legt man nun die obigen Statistiken zugrunde, so entfallen auf jährlich 130.000 Medizinschadensfälle ca. 2,8% bis 9,4% (Mittelwert: 6,1%) auf den Bereich der Geburtshilfe. Ausgehend von einer Gesamtzahl von 130.000 Medizinschadensfällen würde dies einem Gesamtaufkommen von ca. 7.930 Geburtsschadensfällen im Jahr entsprechen.