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Will Ihr Anwalt Sie trotz Erfolgsaussichten nur außergerichtlich aber nicht gerichtlich vertreten?
Signalisiert Ihnen Ihr Anwalt/Ihre Anwältin schon zu Beginn des Mandats oder auch nach dem Scheitern außergerichtlicher Verhandlungen, dass er Sie trotz ausreichender Anhaltspunkte für Aufklärungs- und/oder Behandlungsfehler vor Gericht nicht vertreten will, zeugt das von fehlendem Kampfgeist. Arzthaftungsverfahren fordern von allen Beteiligten vor allem eines ein: einen langen Atem. Außergerichtliche Verhandlungen erstrecken sich nicht selten über 2 bis 3 Jahre, bevor für alle eindeutig erkennbar ist, dass es keine Einigung geben wird.
Häufig müssen die Ansprüche dann gerichtlich eingeklagt werden. Das weiß jeder Patientenanwalt. Gleichwohl erlebt man immer wieder, dass die betroffenen Mandaten buchstäblich im Regen stehen, wenn es zum Klageverfahren kommt, weil der Anwalt die weitere Auseinandersetzung als zu unwirtschaftlich, (unzutreffend) aussichtslos oder zu langatmig empfindet.
Stellen Sie daher mit Ihrem Anwalt sicher, dass er auch bedingungslos bereit ist, Sie in Ihrer Angelegenheit auch vor Gericht zu vertreten, denn, wer "A sagt muss auch B sagen". Sollte Ihr Anwalt nachvollziehbar zu dem Ergebnis kommen, dass keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen, mag ein Absehen vom Klageverfahren im Einzelfall gerechtfertigt sein. Dies bedarf aber einer kritischen Prüfung. Häufiger fehlt es Ihrem Anwalt schlicht an Lust, Laune und Ausdauer, wenn Sie als Mandant eine Abfuhr erhalten, sobald es um die Frage der Klageerhebung geht.
Sie sollten auch darauf bestehen, dass für den Fall einer mündlichen Anhörung des (medizinischen) Sachverständigen, derjenige Anwalt, der Ihren Fall u.U. schon langjährig betreut, persönlich anlässlich dieser Anhörung und Befragung zugegen ist und "Ihre" Fragen stellt bzw. den Sachverständigen konfrontiert und nicht eine andere Kanzlei unterbevollmächtigt. Die mündliche Anhörung des Sachverständigen ist das Herzstück eines jeden Haftungsprozesses. Nicht selten entscheidet sich hier erst das Schicksal Ihrer Schadensersatzforderungen. Mitunter muss man als Mandant aber die bedauerliche Erfahrung machen, dass vergleichsweise beliebige Prozessvertreter, oder Anwälte bzw. Anwältinnen einer (anderen) Kanzlei hilfsweise abgestellt werden, wenn es in die entscheidende Phase geht. Mit einem solchen Prozedere sollten Sie sich nicht zufrieden geben.