Die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler in Deutschland hat 2025 einen neuen Höchststand erreicht. Laut aktuellen Daten der Techniker Krankenkasse (TK) wurden im vergangenen Jahr insgesamt 7.540 Verdachtsfälle registriert – ein Anstieg von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese alarmierenden Zahlen werfen ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung weiter zu verbessern.
Die Statistik zeigt, dass die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Während 2023 noch 6.509 Fälle registriert wurden, lag die Zahl 2025 bei 7.540 – ein deutlicher Anstieg. Bereits zwei Jahre zuvor, im Jahr 2023, waren es 5.981 Fälle. Diese Entwicklung zeigt, dass das Thema Behandlungsfehler zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Sensibilität in der Bevölkerung sowie bei den Krankenkassen steigt.
Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass laut TK nur etwa jeder dritte Verdachtsfall durch eine Überprüfung bestätigt wird und ein Verfahren nach sich zieht. Dies deutet darauf hin, dass die Dunkelziffer nicht aufgedeckter Behandlungsfehler weiterhin hoch ist.
Der Vorstandsvorsitzende der TK, Jens Baas, fordert ein einheitliches Melderegister, um die Erfassung und Bearbeitung von Behandlungsfehlern zu verbessern. Derzeit führen verschiedene Institutionen wie Ärztekammern, der Medizinische Dienst und die Krankenkassen jeweils eigene Register. Eine zentrale Datenbank könnte dazu beitragen, die Transparenz zu erhöhen und die Analyse von Fehlern zu erleichtern.
Behandlungsfehler sollten als Chance gesehen werden, um aus Fehlern zu lernen und die medizinische Versorgung nachhaltig zu verbessern. Die Worte von Jens Baas unterstreichen diesen Ansatz: „Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können.“
Die steigende Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler zeigt, dass der Handlungsbedarf im Bereich der Patientensicherheit und des Medizinrechts groß ist. Als Fachanwältin für Medizinrecht sehe ich die Notwendigkeit, sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Meldung und Bearbeitung von Behandlungsfehlern zu optimieren als auch die Patientenaufklärung zu stärken. Ein einheitliches Melderegister könnte ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein.
Denn nur durch eine offene Fehlerkultur und konsequente Aufarbeitung können wir das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitssystem stärken und die medizinische Versorgung nachhaltig verbessern.
Laura Quirmbach, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht